maison individuelle Seiersberg Vente aux enchères Autriche | Liegenschaft EZ 615 - Zwangsversteigerung

Liegenschaft EZ 615 - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1144375
Information de contacte :
Versteigerungsdatum und -zeit: am 18.7.2024 um 12:45 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
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maison individuelle
Forclusion
valeur estimée, de marché € 357 000 (≈ US$  383 000) 
AT-8055 Seiersberg, Puntigam, Kauperzgasse 26
Bundesland Steiermark, Autriche

 
 
   
Domaines
Terrain1.042 m²
Description
Grundbuch: KG 63122 Straßgang
Einlagezahl: EZ 615
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 168/12 im Ausmaß von 929 m², davon 760 m² Gärten(10) und 169 m² Sonst(10); GSt Nr .763 Bauf.(10) im Ausmaß von 83 m² mit dem Wohnhaus Kauperzgasse 26, 8055 Graz, und GSt Nr .764 Bauf.(10) im Ausmaß von 30 m², Gesamtfläche 1042 m².
Im C-Blatt sind vorrangig zwei Dienstbarkeiten des Gehens und Fahrens über das Grundstück Nr. 168/12 eingetragen; in der Natur handelt es sich um den entlang der östlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Fahrweg mit einer Breite von ca. 3,40 m, welcher auch der Eigenzufahrt dient. Diese Belastung wird bei der Bewertung berücksichtigt. Darüber hinaus sind Geldlasten eingetragen und erfolgt die Bewertung unter der Voraussetzung der Geldlastenfreiheit.
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im XVII. Grazer Stadtbezirk Puntigam in Siedlungslage in der Kauperzgasse, welche über die Gradnerstraße und die Adlergasse erreichbar ist. Anzumerken ist, dass die Adlergasse im öffentlichen Gut steht und die nach Westen führende Kauperzgasse die ersten 113 m teilweise auf öffentlichem Gut und teilweise über Privatgrundstücke verläuft und im letzten Teil bis zur Bewertungsliegenschaft über die Privatgrundstücke Nr. 168/4 und 168/3 führt. Eine Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens ist aus dem Grundbuch nicht ersichtlich. Da die Zufahrt zur gegenständlichen Liegenschaft offensichtlich seit Langem auf diese Weise erfolgt, wird der Bestand eines außerbücherlichen Zufahrtsrechtes angenommen (= Risiko eines Erstehers!).
Die bewertungsgegenständlichen Grundstücke haben ein katastrales Gesamtausmaß von zusammen 1.042 m2 und bilden diese zusammenhängend einen ebenen, länglich rechtecksförmigen Grundstückskomplex (Länge rund 55 m, Breite rund 19 m), wobei der östliche Grundstücksstreifen gegenüber den restlichen Grundstücken abgefriedet ist und als Zufahrt zur Garage bzw. zu den nördlichen Nachbarliegenschaften dient.
Diese Liegenschaft ist mit dem altbestehenden Wohnhaus Kauperzgasse 26, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, und einem freistehenden Nebengebäude (Garage, Abstellraum) bebaut, im Südwesten besteht ein einfaches Carport in Holzkonstruktion, welchem kein Zeitwert mehr zu unterstellen ist.
Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um einfache bzw. übliche Außenanlagen (Einfriedung mit Einfahrtstor und Gehtürl, befestigte Freiflächen, Begrünung, etc.).
Die unmittelbar benachbarten Liegenschaften sind vorwiegend mit Wohnhäusern unterschiedlichen Baudatums bebaut, Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind innerhalb des Bezirkes grundsätzlich vollständig gegeben.
Die vorhandene Aufschließung ist teilweise unklar, soweit erhoben werden konnte, ist das Wohnhaus an den öffentlichen Kanal und an das Leitungsnetz des örtlichen EVU angeschlossen, laut Auskunft der Holding Graz besteht für das Wohnhaus Kauperzgasse 26 kein Wasseranschluss, im Kellergeschoss ist ein Windkessel ersichtlich, welcher darauf schließen lässt, dass möglicherweise eine Wasserversorgung über einen Brunnen erfolgt, wobei dieser nicht in Augenschein genommen werden konnte und nicht beurteilt werden kann, ob die Qualität bzw. die Schüttung ausreichend ist.
Gemäß Abfrage der Flächenwidmung im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz sind die gegenständlichen Grundstücke als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,3 bis 0,6 ausgewiesen, eine Belastung durch Fluglärm ergibt sich aus der Lärmkarte, gemäß Stadtentwicklungskonzept liegen die Grundstücke in einem Wohngebiet mit mittlerer Dichte, nach dem räumlichen Leitbild in einem für Wohnanlagen und verdichteten Flachbau vorgesehenen Gebiet.
Der steuerliche Einheitswert wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht erhoben, von der Stadt Graz wurde am 29.02.2024 mitgeteilt, dass insgesamt Gebühren in Höhe von € 1.431,09 aushaften.
Wohnhaus Kauperzgasse 26, 8055 Graz: Soweit anhand der Bauakten im Grazer Stadtarchiv erhoben werden konnte, wurde die Baubewilligung für die Errichtung eines eingeschossigen, unterkellerten Wohnhauses sowie eines Nebengebäudes im Dezember 1958 erteilt, die diesbezügliche Benützungsbewilligung datiert vom Jänner 1965.
Mit Baubewilligung vom Jänner 1968 wurde die Errichtung eines Zubaus (Anbau im Erdgeschoss, Ausbau des Dachgeschosses, Einbau einer Garage in das Nebengebäude) bewilligt, die Benützungsbewilligung wurde im November 1971 erteilt.
Im März 1988 wurde die Baubewilligung für die Überdachung des bestehenden Balkones an der Nordseite und die Überdeckung des Einganges im Erdgeschoss erteilt, die Benützungsbewilligung wurde im Dezember desselben Jahres erteilt.
In der Natur ist jedoch der überdeckte Eingang auch an der Ostseite des Stiegenlaufes baulich geschlossen worden, weiters wurde der Balkon im Dachgeschoss zu einem Aufenthaltsraum ausgebaut. Für diese Maßnahmen konnte keine Baubewilligung erhoben werden!
Das Wohnhaus besteht aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, es ist massiv errichtet, verfügt über Putzfassaden und ist nach oben hin mit einem Satteldach bzw. Krüppelwalmdach abgeschlossen, die Deckung ist mit Betonsteinen ausgeführt.
Der Zugang in das Erdgeschoss des Wohnhauses erfolgt über einen überdeckten und nach Osten hin abgeschlossenen Stiegenaufgang aus Kunststeinstufen, der Keller wird von außen über eine einläufige, gerade Stiege (Tritt- und Setzstufen verfliest) erreicht, die Verbindung zwischen dem Erdgeschoss und dem ausgebauten Dachgeschoss erfolgt über eine 1/2-gewendelte Holzwangenstiege.
Zur Beheizung des Gebäudes ist derzeit ein Kessel für feste Brennstoffe ersichtlich, für die Wärmeaustragung sind Radiatoren vorhanden und werden die Heizleitungen vielfach auf Putz geführt, wobei die Radiatoren zum Teil ungünstig platziert sind; weiters ist im Keller ein laut Information nicht mehr in Funktion stehender Ölkessel vorhanden sowie Kunststofföltanks.
Die Belichtung der Räume erfolgt über unterschiedliche Fensterkonstruktionen (Kunststofffenster mit Isolierverglasung, teilweise Fenstergitter, Rollläden, Holzisolierglasfenster bzw. untergeordnet auch über ein altes Holzverbundfenster).
Der Hauseingang ist mit einer Holztüre mit Glaslichte und Eisengitter abgeschlossen, im Inneren bestehen Vollbautüren, welche an Holzstöcken angeschlagen sind, zum Teil sind Glaslichten vorhanden, im Kellergeschoss sind auch Stahlblechtüren ausgeführt.
Die Räume im Keller sind dem Verwendungszweck entsprechend einfach ausgestattet, am aufgehenden Mauerwerk sind in mehreren Bereichen stärkere Feuchteschäden sichtbar, die Fußböden weisen Beton- bzw. Fliesenböden auf, die Deckenuntersicht ist roh.
Die Ausstattung der Räume im Erdgeschoss und im Dachgeschoss kann wie folgt beschrieben werden: Die Fußböden weisen unterschiedliche Beläge auf (Terrazzo, Fliesen, Kunststoff, Fertigparkett), die Wandoberflächen sind verputzt und gemalt, tapeziert bzw. in den erforderlichen Bereichen verfliest, die Deckenuntersichten sind vielfach mit Holz bzw. Paneelen verkleidet, teilweise verputzt und gemalt.
Die Sanitärausstattung umfasst im Erdgeschoss ein WC (Stand-WC, Handwaschbecken), das Badezimmer ist mit Badewanne und Handwaschbecken ausgestattet, im Keller befindet sich ein Warmwasserboiler, der Sanitärraum im Dachgeschoss verfügt über ein WC, ein Handwaschbecken und eine Duschtasse, wobei dieser Sanitärraum durch die Dachschräge sehr beengt und von der Raumhöhe niedrig ist.
Die westseitig orientierte Terrasse ist verfliest und überdeckt sowie nach Norden hin mit einer Stahlkonstruktion mit Verglasung abgeschlossen.
Hinsichtlich der Raumeinteilung und Nutzung wird auf die dem Gutachten beiliegenden Grundrisspläne verwiesen, im Dachgeschoss wurde statt des Balkones ein Aufenthaltsbereich (Küche und Sanitärraum) errichtet, die im Plan eingezeichnete Küche hat die Funktion eines Durchgangszimmers. Anhand der erhobenen Planunterlagen ergeben sich die nachstehenden gerundeten Bruttogrundflächen:
Unterkellerung 61,00 m²
Erdgeschoss 75,00 m²
Dachgeschoss 79,00 m²
Der Bau- und Erhaltungszustand kann als teilweise reparaturbedürftig bezeichnet werden, die gewöhnliche Gesamtnutzungsdauer derartiger Objekte kann im Sinne der Bewertungsliteratur mit 70 Jahren angenommen werden, die Restnutzungsdauer zum Bewertungsstichtag wird mit rund 25 Jahren eingeschätzt.
Nebengebäude: Laut Bauakt wurde das Nebengebäude aufgrund einer Baubewilligung aus dem Jahr 1958 errichtet und erfolgten im Jahr 1968 ein Umbau zu einer Garage sowie westseitig der Anbau eines Abstellraumes. Das massiv errichtete Gebäude hat die Außenmaße 6,90 m x 4,00 m, die Fassaden sind als Putzfassaden ausgeführt, den oberen Abschluss bildet ein Satteldach mit Betonsteindeckung, auf der südlichen Dachfläche sind Solarpaneele ersichtlich, die Garage ist mit einem Stahlblechkipptor abgeschlossen.
Bewertungsrelevantes Inventar (Zubehör) ist auf der Liegenschaft nicht vorhanden, der Aufstellpool bleibt mangels Zubehöreigenschaft unberücksichtigt.
Laut Information anlässlich der Befundaufnahme soll es keinerlei Wohn- oder Mietrechte auf der Liegenschaft geben, sodass für die Bewertung von einer bestandsfreien Liegenschaft auszugehen ist.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 35.700,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Näheres siehe Langgutachten!

Vadium: Grundbuch: KG 63122 Straßgang
Einlagezahl: EZ 615
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 168/12 im Ausmaß von 929 m², davon 760 m² Gärten(10) und 169 m² Sonst(10); GSt Nr .763 Bauf.(10) im Ausmaß von 83 m² mit dem Wohnhaus Kauperzgasse 26, 8055 Graz, und GSt Nr .764 Bauf.(10) im Ausmaß von 30 m², Gesamtfläche 1042 m².
Im C-Blatt sind vorrangig zwei Dienstbarkeiten des Gehens und Fahrens über das Grundstück Nr. 168/12 eingetragen; in der Natur handelt es sich um den entlang der östlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Fahrweg mit einer Breite von ca. 3,40 m, welcher auch der Eigenzufahrt dient. Diese Belastung wird bei der Bewertung berücksichtigt. Darüber hinaus sind Geldlasten eingetragen und erfolgt die Bewertung unter der Voraussetzung der Geldlastenfreiheit.
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im XVII. Grazer Stadtbezirk Puntigam in Siedlungslage in der Kauperzgasse, welche über die Gradnerstraße und die Adlergasse erreichbar ist. Anzumerken ist, dass die Adlergasse im öffentlichen Gut steht und die nach Westen führende Kauperzgasse die ersten 113 m teilweise auf öffentlichem Gut und teilweise über Privatgrundstücke verläuft und im letzten Teil bis zur Bewertungsliegenschaft über die Privatgrundstücke Nr. 168/4 und 168/3 führt. Eine Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens ist aus dem Grundbuch nicht ersichtlich. Da die Zufahrt zur gegenständlichen Liegenschaft offensichtlich seit Langem auf diese Weise erfolgt, wird der Bestand eines außerbücherlichen Zufahrtsrechtes angenommen (= Risiko eines Erstehers!).
Die bewertungsgegenständlichen Grundstücke haben ein katastrales Gesamtausmaß von zusammen 1.042 m2 und bilden diese zusammenhängend einen ebenen, länglich rechtecksförmigen Grundstückskomplex (Länge rund 55 m, Breite rund 19 m), wobei der östliche Grundstücksstreifen gegenüber den restlichen Grundstücken abgefriedet ist und als Zufahrt zur Garage bzw. zu den nördlichen Nachbarliegenschaften dient.
Diese Liegenschaft ist mit dem altbestehenden Wohnhaus Kauperzgasse 26, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, und einem freistehenden Nebengebäude (Garage, Abstellraum) bebaut, im Südwesten besteht ein einfaches Carport in Holzkonstruktion, welchem kein Zeitwert mehr zu unterstellen ist.
Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um einfache bzw. übliche Außenanlagen (Einfriedung mit Einfahrtstor und Gehtürl, befestigte Freiflächen, Begrünung, etc.).
Die unmittelbar benachbarten Liegenschaften sind vorwiegend mit Wohnhäusern unterschiedlichen Baudatums bebaut, Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind innerhalb des Bezirkes grundsätzlich vollständig gegeben.
Die vorhandene Aufschließung ist teilweise unklar, soweit erhoben werden konnte, ist das Wohnhaus an den öffentlichen Kanal und an das Leitungsnetz des örtlichen EVU angeschlossen, laut Auskunft der Holding Graz besteht für das Wohnhaus Kauperzgasse 26 kein Wasseranschluss, im Kellergeschoss ist ein Windkessel ersichtlich, welcher darauf schließen lässt, dass möglicherweise eine Wasserversorgung über einen Brunnen erfolgt, wobei dieser nicht in Augenschein genommen werden konnte und nicht beurteilt werden kann, ob die Qualität bzw. die Schüttung ausreichend ist.
Gemäß Abfrage der Flächenwidmung im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz sind die gegenständlichen Grundstücke als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,3 bis 0,6 ausgewiesen, eine Belastung durch Fluglärm ergibt sich aus der Lärmkarte, gemäß Stadtentwicklungskonzept liegen die Grundstücke in einem Wohngebiet mit mittlerer Dichte, nach dem räumlichen Leitbild in einem für Wohnanlagen und verdichteten Flachbau vorgesehenen Gebiet.
Der steuerliche Einheitswert wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht erhoben, von der Stadt Graz wurde am 29.02.2024 mitgeteilt, dass insgesamt Gebühren in Höhe von € 1.431,09 aushaften.
Wohnhaus Kauperzgasse 26, 8055 Graz: Soweit anhand der Bauakten im Grazer Stadtarchiv erhoben werden konnte, wurde die Baubewilligung für die Errichtung eines eingeschossigen, unterkellerten Wohnhauses sowie eines Nebengebäudes im Dezember 1958 erteilt, die diesbezügliche Benützungsbewilligung datiert vom Jänner 1965.
Mit Baubewilligung vom Jänner 1968 wurde die Errichtung eines Zubaus (Anbau im Erdgeschoss, Ausbau des Dachgeschosses, Einbau einer Garage in das Nebengebäude) bewilligt, die Benützungsbewilligung wurde im November 1971 erteilt.
Im März 1988 wurde die Baubewilligung für die Überdachung des bestehenden Balkones an der Nordseite und die Überdeckung des Einganges im Erdgeschoss erteilt, die Benützungsbewilligung wurde im Dezember desselben Jahres erteilt.
In der Natur ist jedoch der überdeckte Eingang auch an der Ostseite des Stiegenlaufes baulich geschlossen worden, weiters wurde der Balkon im Dachgeschoss zu einem Aufenthaltsraum ausgebaut. Für diese Maßnahmen konnte keine Baubewilligung erhoben werden!
Das Wohnhaus besteht aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, es ist massiv errichtet, verfügt über Putzfassaden und ist nach oben hin mit einem Satteldach bzw. Krüppelwalmdach abgeschlossen, die Deckung ist mit Betonsteinen ausgeführt.
Der Zugang in das Erdgeschoss des Wohnhauses erfolgt über einen überdeckten und nach Osten hin abgeschlossenen Stiegenaufgang aus Kunststeinstufen, der Keller wird von außen über eine einläufige, gerade Stiege (Tritt- und Setzstufen verfliest) erreicht, die Verbindung zwischen dem Erdgeschoss und dem ausgebauten Dachgeschoss erfolgt über eine 1/2-gewendelte Holzwangenstiege.
Zur Beheizung des Gebäudes ist derzeit ein Kessel für feste Brennstoffe ersichtlich, für die Wärmeaustragung sind Radiatoren vorhanden und werden die Heizleitungen vielfach auf Putz geführt, wobei die Radiatoren zum Teil ungünstig platziert sind; weiters ist im Keller ein laut Information nicht mehr in Funktion stehender Ölkessel vorhanden sowie Kunststofföltanks.
Die Belichtung der Räume erfolgt über unterschiedliche Fensterkonstruktionen (Kunststofffenster mit Isolierverglasung, teilweise Fenstergitter, Rollläden, Holzisolierglasfenster bzw. untergeordnet auch über ein altes Holzverbundfenster).
Der Hauseingang ist mit einer Holztüre mit Glaslichte und Eisengitter abgeschlossen, im Inneren bestehen Vollbautüren, welche an Holzstöcken angeschlagen sind, zum Teil sind Glaslichten vorhanden, im Kellergeschoss sind auch Stahlblechtüren ausgeführt.
Die Räume im Keller sind dem Verwendungszweck entsprechend einfach ausgestattet, am aufgehenden Mauerwerk sind in mehreren Bereichen stärkere Feuchteschäden sichtbar, die Fußböden weisen Beton- bzw. Fliesenböden auf, die Deckenuntersicht ist roh.
Die Ausstattung der Räume im Erdgeschoss und im Dachgeschoss kann wie folgt beschrieben werden: Die Fußböden weisen unterschiedliche Beläge auf (Terrazzo, Fliesen, Kunststoff, Fertigparkett), die Wandoberflächen sind verputzt und gemalt, tapeziert bzw. in den erforderlichen Bereichen verfliest, die Deckenuntersichten sind vielfach mit Holz bzw. Paneelen verkleidet, teilweise verputzt und gemalt.
Die Sanitärausstattung umfasst im Erdgeschoss ein WC (Stand-WC, Handwaschbecken), das Badezimmer ist mit Badewanne und Handwaschbecken ausgestattet, im Keller befindet sich ein Warmwasserboiler, der Sanitärraum im Dachgeschoss verfügt über ein WC, ein Handwaschbecken und eine Duschtasse, wobei dieser Sanitärraum durch die Dachschräge sehr beengt und von der Raumhöhe niedrig ist.
Die westseitig orientierte Terrasse ist verfliest und überdeckt sowie nach Norden hin mit einer Stahlkonstruktion mit Verglasung abgeschlossen.
Hinsichtlich der Raumeinteilung und Nutzung wird auf die dem Gutachten beiliegenden Grundrisspläne verwiesen, im Dachgeschoss wurde statt des Balkones ein Aufenthaltsbereich (Küche und Sanitärraum) errichtet, die im Plan eingezeichnete Küche hat die Funktion eines Durchgangszimmers. Anhand der erhobenen Planunterlagen ergeben sich die nachstehenden gerundeten Bruttogrundflächen:
Unterkellerung 61,00 m²
Erdgeschoss 75,00 m²
Dachgeschoss 79,00 m²
Der Bau- und Erhaltungszustand kann als teilweise reparaturbedürftig bezeichnet werden, die gewöhnliche Gesamtnutzungsdauer derartiger Objekte kann im Sinne der Bewertungsliteratur mit 70 Jahren angenommen werden, die Restnutzungsdauer zum Bewertungsstichtag wird mit rund 25 Jahren eingeschätzt.
Nebengebäude: Laut Bauakt wurde das Nebengebäude aufgrund einer Baubewilligung aus dem Jahr 1958 errichtet und erfolgten im Jahr 1968 ein Umbau zu einer Garage sowie westseitig der Anbau eines Abstellraumes. Das massiv errichtete Gebäude hat die Außenmaße 6,90 m x 4,00 m, die Fassaden sind als Putzfassaden ausgeführt, den oberen Abschluss bildet ein Satteldach mit Betonsteindeckung, auf der südlichen Dachfläche sind Solarpaneele ersichtlich, die Garage ist mit einem Stahlblechkipptor abgeschlossen.
Bewertungsrelevantes Inventar (Zubehör) ist auf der Liegenschaft nicht vorhanden, der Aufstellpool bleibt mangels Zubehöreigenschaft unberücksichtigt.
Laut Information anlässlich der Befundaufnahme soll es keinerlei Wohn- oder Mietrechte auf der Liegenschaft geben, sodass für die Bewertung von einer bestandsfreien Liegenschaft auszugehen ist.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 35.700,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Näheres siehe Langgutachten!
Geringstes Gebot: 178.500,00 EUR
Exposition
#DistrictdeGraz-Umgebung
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