フラット テッシェルドルフ オーストリア | Eigentumswohnung - Zwangsversteigerung

Eigentumswohnung - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1225434
連絡先:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 07.04.2025 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht St. Veit/Glan, VS 1/Parterre
フラット テッシェルドルフ オーストリア
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フラット
抵当流れ
評価額、時価 € 73 500 (≈ Au$  123 000) 
AT-9330 テッシェルドルフ, Mölbling 18
ブンデスラント ケルンテン, オーストリア

 
 
   
地域
居住スペース76,13 ㎡
説明
Eigentumswohnung im Dachgeschoss des Wohnhauses Mölbling 18 mit insgesamt 6 Wohneinheiten. Die Liegenshaft liegt ungefähr 150 m westlich der Schnellstraßenabfahrt von der Friesacher Bundesstraße B 317. Das Gebäude wurde vor rund 100 Jahren als Betriebs-Wohngebäude errichtet. Im Jahre 2022 wurden umfangreiche Sanierungsmaßnehmen wie Erneuerung des Daches, Einbau einer Pelletsheizung, Isolierung der Kellerdecke usw. durchgeführt. Die Wohnung befindet sich in einer Umbau- und Sanierungsphase. So wurde die Raumeinteilung verändert und Zwischenwände abgebrochen bzw. neu errichtet. Teilweise wurde der Innenputz entfernt und der Estrich erneuert und an den Raumdecken großteils eine Unterkonstruktion angebracht. Neben der Wohnnutzfläche von 76,13 m² sind der Wohnung als Abstellraum, Dachraum und Spitzboden im Ausmaß von 160,80 m² als Zubehörsflächen zugeordnet.
74013 Rabing EZ 163
Grundstück 24/3, .129, Eigentumswohnug W6 BLNr 7 Dachgeschosswohnung 76,13 qm samt Zubehör Dachraum Spitzboden 160,80 qm
Wohnhaus mit 6 Eigentumswohnungen
Adresse: Mölbling 18, 9330 Treibach-Althofen
nähere Details sind dem Schätzungsgutachten des Alois Maier vom 7. 1. 2025 mit Bewertungsstichtag 27. 11. 2024 zu entnehmen (Ediktsdatei).
Verkehrswert EUR 73.500,00
Gesamtschätzwert EUR 73.500,00
geringstes Gebot:
EUR 37.750,00
Vadium: EUR 7.350,00
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Die Verpflichtete Partei und auch Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaft zu dulden

Vadium: Eigentumswohnung im Dachgeschoss des Wohnhauses Mölbling 18 mit insgesamt 6 Wohneinheiten. Die Liegenshaft liegt ungefähr 150 m westlich der Schnellstraßenabfahrt von der Friesacher Bundesstraße B 317. Das Gebäude wurde vor rund 100 Jahren als Betriebs-Wohngebäude errichtet. Im Jahre 2022 wurden umfangreiche Sanierungsmaßnehmen wie Erneuerung des Daches, Einbau einer Pelletsheizung, Isolierung der Kellerdecke usw. durchgeführt. Die Wohnung befindet sich in einer Umbau- und Sanierungsphase. So wurde die Raumeinteilung verändert und Zwischenwände abgebrochen bzw. neu errichtet. Teilweise wurde der Innenputz entfernt und der Estrich erneuert und an den Raumdecken großteils eine Unterkonstruktion angebracht. Neben der Wohnnutzfläche von 76,13 m² sind der Wohnung als Abstellraum, Dachraum und Spitzboden im Ausmaß von 160,80 m² als Zubehörsflächen zugeordnet.
74013 Rabing EZ 163
Grundstück 24/3, .129, Eigentumswohnug W6 BLNr 7 Dachgeschosswohnung 76,13 qm samt Zubehör Dachraum Spitzboden 160,80 qm
Wohnhaus mit 6 Eigentumswohnungen
Adresse: Mölbling 18, 9330 Treibach-Althofen
nähere Details sind dem Schätzungsgutachten des Alois Maier vom 7. 1. 2025 mit Bewertungsstichtag 27. 11. 2024 zu entnehmen (Ediktsdatei).
Verkehrswert EUR 73.500,00
Gesamtschätzwert EUR 73.500,00
geringstes Gebot:
EUR 37.750,00
Vadium: EUR 7.350,00
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Die Verpflichtete Partei und auch Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaft zu dulden
Geringstes Gebot: 37.750,00 EUR
所在地
#ザンクト・ファイト・イム・ミュールクライス
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