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Wohnhaus Hälfteanteil - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1195861
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Versteigerungsdatum und -zeit: am 31.1.2025 um 9:30 Uhr Versteigerungsort: Bezirksgericht Tulln,Albrechtsgasse 10,3430 Tulln,Verhandlungssaal I, 1.Stock
maison individuelle Forclusion valeur estimée, de marché € 152 800 (≈ Au$ 248 000) AT-3004 Ried au Riederberg, Föhrengasse 4 Basse-Autriche, Autriche
B lfd. Nr. 3 - 1/2 Anteil (Hälfteanteil) an der Liegenschaft EZ 206, Grundbuch 20193 Weinzierl bei Ollern, BG Tulln, mit der Grundstücksnummer 320, mit der Adresse 3004 Weinzierl, Föhrengasse 4 Bestandsverhältnis: Laut Auskunft von Herrn Christian Breitenfelder (Betreibende Partei und Hälfteeigentümer), ist das bewertungsgegenständliche Wohnhaus nicht vermietet. Die Bewertung erfolgt daher bestandsfrei. Gemeinderückstände: Laut Kontoblatt der Marktgemeinde Sieghartskirchen vom 16.07.2024 ist ein Rückstand von gesamt € 340,65 betreffend der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft vorhanden. WOHNHAUS MIT GARAGE ECKDATEN - WOHNHAUS Bauartklasse: Bauartklasse 1 (massive Bauweise) Gliederung: Kellergeschoss - vorhanden Erdgeschoss Dachgeschoss Dachung: Harte Dachung Baujahr: Baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses vom 17.08.1978 Baubehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Garage und eines Schachtbrunnens vom 25.09.1980 Baubeschreibung Benützungsbewilligung für die Baulichkeit - Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage – vom 14.11.2001 Bauanzeige betreffend der Errichtung eines Carports vom 12.03.2012 Fenster: Holzfenster – Laut Mitteilung von Herrn Breitenfelder wurden die Fenster ca. 2012 erneuert. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Auskunft an Herrn Breitenfelder von dem Vorbesitzer erteilt wurde. Hinzuweisen ist, dass die die Zugbänder der Außenjalousien zum Teil defekt sind bzw. bei einem Fenster komplett schadhaft sind. Heizung: Laut Auskunft von Herrn Breitenfelder erfolgt die Beheizung mittels einer Gas – Zentralheizung. Erdgeschoss – Fußbodenheizung Dachgeschoss – nur im Badezimmer Fußbodenheizung vorhanden Dem Gutachten vom 26.08.2024 entnommen: Laut Mitteilung von Frau Breitenfelder ist die Fußbodenheizung im Badezimmer (Dachgeschoss) defekt. Herr Breitenfelder gab bei der Befundaufnahme an, dass die Heizung bei seinem Auszug noch funktionsfähig war. Des Weiteren ist an zu führen, dass laut Mitteilung von Herrn Breitenfelder eine Beheizung mittels festen Brennstoffen theoretisch ebenfalls möglich wäre (gemäß NÖ Bauordnung ist dies jedoch nicht gestattet - nur ein Rauchfang vorhanden). Hinzuweisen ist, dass eine Funktionsüberprüfung der Heizung durch den Sachverständigen nicht durchgeführt wurde.
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