Wohnung top Nr. 6 - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1225423
Kontaktinformationen:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 6.3.2025 um 12:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Saal D/EG, Grieskai 88, 8020 Graz
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Saal D/EG, Grieskai 88, 8020 Graz
Wohnung Zitoll Versteigerung Österreich | QR-Code
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Wohnung
Zwangsversteigerungen
Schätzwert, Verkehrswert € 61 600 (≈ Au$ 103 000)
AT-8121 Zitoll, Kirchberggasse 12
Bundesland Steiermark, Österreich
Finanzen
Versteigerungstermin 06.03.2025
103 000)
Schätzwert, Verkehrswert € 61 600 (≈
Flächen
Wohnfläche50,31 m²
Beschreibung
3.) Grundbuch: KG 63002 DeutschfeistritzEinlagezahl: EZ 239 hievon 53/1218-Anteile B-LNR 17 mit WE an W 6
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr .26/1 im Ausmaß von 520 m², davon 381 m² Bauf.(10) und 139 m² Gärten (10) und GSt Nr .26/2 im Ausmaß von 822 m², davon 256 m² Bauf.(10) und 566 Gärten (10), Gesamtausmaß 1342 m², hievon 53/1218-Anteile B-LNR 17 mit WE an W 6 im Haus Kirchberggasse 12, 8121 Deutschfeistritz (im Dachgeschoss links vom Stiegenaustritt)
Die im A2-Blatt unter LNR 1a), 4a) und 5a) ersichtlich gemachten Abtretungen der Hauptmietzinse bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt.
Aus den beiden vorrangig eingetragenen Dienstbarkeiten des Gehens und Fahrens und der Brunnenbenützung ist keine Wertbeeinflussung hinsichtlich der Bewertungsobjekte erkennbar.
Die Bewertungsliegenschaft liegt zentral in der Marktgemeinde Deutschfeistritz. Man erreicht sie, indem man vom Zentrum kommend den Übelbach und den Bahnkörper überquert und rechts in die Kirchberggasse einbiegt, wo sich diese nach rund 130 m gabelt.
Die beiden Grundstücke Nr. .26/1 und .26/2 bilden zusammenhängend eine unregelmäßige Liegenschaft, die im Nordwesten von der Kirchberggasse und im Südosten von der Rudolf-Klug-Gasse begrenzt wird (siehe beiliegenden Katasterplan). Das Grundstück Nr. .26/1 ist entlang der Kirchberggasse mit einem teilweise unterkellerten, L-förmigen Wohnhaus (ON 12 bzw. ON 3), bestehend aus Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, bebaut; das Grundstück Nr. .26/2 ist an der Rudolf-Klug-Gasse mit dem Wohnhaus mit der ON 1 bebaut, das aus Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss besteht.
Die bewertungsgegenständlichen Eigentumswohnungen liegen laut Information anlässlich der Befundaufnahme im Hause Kirchberggasse 12 im Obergeschoss links (top Nr. 4), im Dachgeschoss links (top Nr. 6), im Dachgeschoss rechts (top Nr. 5) sowie im Erdgeschoss links im Haus Rudolf-Klug-Gasse 3 (top Nr. 7).
An Außenanlagen sind lediglich die Zufahrt von der Rudolf-Klug-Gasse und der Innenhof (jeweils asphaltiert), der als PKW-Abstellfläche dient, vorhanden, weiters sind vor dem Haus Kirchberggasse 12 PKW-Abstellflächen vorhanden, wobei der Grenzverlauf zum öffentlichen Gut in der Natur nicht klar ersichtlich ist.
Die Lage kann als zentral bezeichnet werden, Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind im Gemeindegebiet bzw. in der Nachbargemeinde Peggau vorhanden, die Nachbargrundstücke sind mit Ein- und Mehrfamilienhäusern vorwiegend älteren Baudatums bebaut.
Die Liegenschaft ist der Ortslage entsprechend vollständig aufgeschlossen.
Die Bewertungsgrundstücke sind gemäß Abfrage der Flächenwidmung im GIS Steiermark als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 1,2 ausgewiesen, teilweise als Sanierungsgebiet (Immissionen bzw. Naturgefahren – gelbe Gefahrenzone/30-jährliches Hochwasser). Weiters wird hinsichtlich von Naturgefahren auf den beiliegenden „HORA“-Pass verwiesen.
Beide auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude wurden im Jahr 1992 umfassend saniert, die Fertigstellung erfolgte im Jahr 1993, ob eine Benützungsbewilligung vorliegt, konnte nicht erhoben werden.
Die Wohnhäuser Kirchberggasse 12 und Rudolf-Klug-Gasse 3 bilden einen zusammenhängenden, abgewinkelten, massiv errichteten Baukörper („ehemaliges Wirtschaftsgebäude“), bestehend aus teilweiser Unterkellerung, Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, mit insgesamt zwölf Wohnungen.
An wesentlichen allgemeinen Bau- und Ausstattungsmerkmalen sind (gemäß Bauakt und Ortsaugenschein) anzuführen:
Außen- und Innenwände aus Ziegeln, Putzfassaden, Massivdecken – Stahlbeton bzw. altbestehende Gewölbedecken, unterschiedliche Stiegenläufe in beiden Stiegenhäusern, Satteldach mit Schopfwalm, mit Tonziegeln doppelt gedeckt, Belichtung über zweiflügelige Holz-Isolierglasfenster mit Fensterläden bzw. Belichtung über Dachflächenfenster, Zentralheizung, raumweise Beheizung über Stahlblechradiatoren.
Wie bereits in Punkt 1.3. angeführt, konnte in der Urkundensammlung unter der TZ 24/1994 zwar das Nutzwertgutachten vom 04.08.1992 samt Wohnungseigentumsvertrag erhoben werden, nicht jedoch Planunterlagen, aus denen die Lage der einzelnen Wohnungen auf der Liegenschaft hervorgeht.
Gemäß dem vom beauftragten Immobilienmakler übermittelten Einreichplan für das gegenständliche Gebäude mit der Adresse Kirchberggasse 12 und Rudolf-Klug-Gasse 3 liegt die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 4 im Obergeschoss geradeaus bzw. rechts vom Stiegenhaus, die Wohnung top Nr. 5 im Dachgeschoss links vom Stiegenaustritt und die Wohnung top Nr. 6 im Dachgeschoss rechts vom Stiegenaustritt, jeweils im Haus Kirchberggasse 12, eine Wohnung top Nr. 7 existiert laut diesem Plan im Hause Rudolf-Klug-Gasse 3 nicht.
Im Haus Kirchberggasse 12 wurde im Gegensatz zum erwähnten Einreichplan bei der Befundaufnahme die Wohnung top Nr. 4 als jene Wohnung gezeigt, die im Obergeschoss links des Stiegenhauses liegt, die Wohnung top Nr. 5 als jene Wohnung, die im Dachgeschoss rechts des Stiegenaustrittes liegt und die Wohnung top Nr. 6 als jene Wohnung, die im Dachgeschoss links vom Stiegenaustritt erreichbar ist.
Es erfolgt eine befundmäßige Beschreibung und Bewertung der Wohnungen auf Grundlage des Nutzwertgutachtens unter Berücksichtigung der tatsächlichen Flächenausmaße bei den beiden Dachgeschosswohnungen und jener Topographie, wie diese dem Sachverständigen bei den Befundaufnahmeterminen bekanntgegeben wurde bzw. diese hinsichtlich der Wohnung top Nr. 7 dem Sachverständigen bekannt ist und welche durch das erhobene Nutzwertgutachten weder bestätigt noch widerlegt wird und dem zur Verfügung gestellten Einreichplan nicht entspricht, sodass für einen Ersteher das Risiko besteht, dass sich allenfalls aufgrund von derzeit nicht zur Verfügung stehenden Unterlagen herausstellen könnte, dass das verbücherte Wohnungseigentum nicht im Einklang mit der bisherigen Nutzung der Wohnungseigentumsobjekte durch die verpflichtete Partei steht!
Anzumerken ist weiters, dass den bewertungsgegenständlichen Wohnungen im Nutzwertgutachten jeweils ein Kellerabteil als Zubehör zugeordnet wurde, die Lage dieser Kellerabteile anlässlich der Befundaufnahmen jedoch nicht identifiziert werden konnte.
Bei den nicht zugeordneten Liegenschaftsflächen handelt es sich um Allgemeinflächen, für die PKW-Abstellplätze besteht eine Hausordnung und wird diesbezüglich auf den beiliegenden Parkplatzplan verwiesen.
Wohnung top Nr. 6
Diese liegt laut Information anlässlich der Befundaufnahme im Dachgeschoss des Hauses Kirchberggasse 12 links vom Stiegenaustritt und besteht in der Natur aus Vorraum, WC, Bad, Wohnküche und Zimmer mit einer Nutzfläche laut Nutzwertgutachten von 54,23 m2, als Zubehör ist ein Kellerabteil angeführt. Laut Einreichplan wäre dies die Wohnung top Nr. 5 mit einer Nutzfläche von 62,55 m2, laut durchgeführtem Aufmaß beträgt die Nutzfläche tatsächlich 50,31 m2.
Die Wohnung ist gegenüber dem Stiegenhaus mit einer Vollbautüre abgeschlossen, wobei der Türstock beschädigt ist, im Inneren bestehen ebenso Vollbautüren, welche an Umfassungszargen angeschlagen sind.
Die Fußböden weisen (Cotto-)Fliesenbeläge und (stärker beanspruchte) Klebeparkettbeläge auf, die Wandoberflächen, Dachschrägen und Deckenuntersichten sind verputzt bzw. gespachtelt und gemalt, wobei die Nutzung der Räume durch die Dachschrägen eingeschränkt ist.
Die Sanitärausstattung umfasst im WC ein Stand-WC, der elektrische Lüfter erscheint nicht mehr funktionsfähig, das Bad ist mit Badewanne, Handwaschbecken und elektrischem Warmwasserboiler ausgestattet.
Die Wohnung weist einen teilweise instandsetzungsbedürftigen Erhaltungszustand auf, am Rahmen der Dachflächenfenster und an den Laibungen sind Kondensatschäden sichtbar, ein Dachflächenfenster lässt sich nicht mehr vollständig schließen, die Glasleistenjalousien sind schadhaft.
Laut Information ist diese Wohnung bestandsfrei.
Zum Bau- und Erhaltungszustand im Inneren der Wohnungen wird auf die obigen Feststellungen verwiesen, die allgemeinen Teile der Liegenschaft vermitteln einen dem Baualter entsprechend instandsetzungsbedürftigen Erhaltungszustand.
An Außenanlagen sind im Wesentlichen befestigte Verkehrsflächen (Zugang, Zufahrt, PKW-Abstellflächen) anzuführen.
Von der seit 01.01.2024 beauftragten Hausverwaltung (Realbüro Knitl GmbH) wurden die dem Gutachten beiliegenden Wohnkostenvorschreibungen sowie eine Mitteilung der Vorverwaltung übermittelt (siehe Beilagen), woraus sich ein Stand der Instandhaltungsrücklage per Dezember 2023 von rund € 15.040,00 ergibt, sowie weiters, dass es eine Eigentümerversammlung gegeben hat (das Protokoll derselben wurde dem Sachverständigen nicht zur Verfügung gestellt) und ein Kostenvoranschlag für eine geplante Sanierung besteht, welcher von der Vorverwaltung an die nunmehrige Verwaltung nicht ausgehändigt wurde. Weiters wurden zwei Energieausweise übermittelt (siehe Beilagen).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 6.160,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
Näheres siehe Langgutachten!
Vadium: 3.) Grundbuch: KG 63002 Deutschfeistritz
Einlagezahl: EZ 239 hievon 53/1218-Anteile B-LNR 17 mit WE an W 6
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr .26/1 im Ausmaß von 520 m², davon 381 m² Bauf.(10) und 139 m² Gärten (10) und GSt Nr .26/2 im Ausmaß von 822 m², davon 256 m² Bauf.(10) und 566 Gärten (10), Gesamtausmaß 1342 m², hievon 53/1218-Anteile B-LNR 17 mit WE an W 6 im Haus Kirchberggasse 12, 8121 Deutschfeistritz (im Dachgeschoss links vom Stiegenaustritt)
Die im A2-Blatt unter LNR 1a), 4a) und 5a) ersichtlich gemachten Abtretungen der Hauptmietzinse bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt.
Aus den beiden vorrangig eingetragenen Dienstbarkeiten des Gehens und Fahrens und der Brunnenbenützung ist keine Wertbeeinflussung hinsichtlich der Bewertungsobjekte erkennbar.
Die Bewertungsliegenschaft liegt zentral in der Marktgemeinde Deutschfeistritz. Man erreicht sie, indem man vom Zentrum kommend den Übelbach und den Bahnkörper überquert und rechts in die Kirchberggasse einbiegt, wo sich diese nach rund 130 m gabelt.
Die beiden Grundstücke Nr. .26/1 und .26/2 bilden zusammenhängend eine unregelmäßige Liegenschaft, die im Nordwesten von der Kirchberggasse und im Südosten von der Rudolf-Klug-Gasse begrenzt wird (siehe beiliegenden Katasterplan). Das Grundstück Nr. .26/1 ist entlang der Kirchberggasse mit einem teilweise unterkellerten, L-förmigen Wohnhaus (ON 12 bzw. ON 3), bestehend aus Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, bebaut; das Grundstück Nr. .26/2 ist an der Rudolf-Klug-Gasse mit dem Wohnhaus mit der ON 1 bebaut, das aus Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss besteht.
Die bewertungsgegenständlichen Eigentumswohnungen liegen laut Information anlässlich der Befundaufnahme im Hause Kirchberggasse 12 im Obergeschoss links (top Nr. 4), im Dachgeschoss links (top Nr. 6), im Dachgeschoss rechts (top Nr. 5) sowie im Erdgeschoss links im Haus Rudolf-Klug-Gasse 3 (top Nr. 7).
An Außenanlagen sind lediglich die Zufahrt von der Rudolf-Klug-Gasse und der Innenhof (jeweils asphaltiert), der als PKW-Abstellfläche dient, vorhanden, weiters sind vor dem Haus Kirchberggasse 12 PKW-Abstellflächen vorhanden, wobei der Grenzverlauf zum öffentlichen Gut in der Natur nicht klar ersichtlich ist.
Die Lage kann als zentral bezeichnet werden, Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind im Gemeindegebiet bzw. in der Nachbargemeinde Peggau vorhanden, die Nachbargrundstücke sind mit Ein- und Mehrfamilienhäusern vorwiegend älteren Baudatums bebaut.
Die Liegenschaft ist der Ortslage entsprechend vollständig aufgeschlossen.
Die Bewertungsgrundstücke sind gemäß Abfrage der Flächenwidmung im GIS Steiermark als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 1,2 ausgewiesen, teilweise als Sanierungsgebiet (Immissionen bzw. Naturgefahren – gelbe Gefahrenzone/30-jährliches Hochwasser). Weiters wird hinsichtlich von Naturgefahren auf den beiliegenden „HORA“-Pass verwiesen.
Beide auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude wurden im Jahr 1992 umfassend saniert, die Fertigstellung erfolgte im Jahr 1993, ob eine Benützungsbewilligung vorliegt, konnte nicht erhoben werden.
Die Wohnhäuser Kirchberggasse 12 und Rudolf-Klug-Gasse 3 bilden einen zusammenhängenden, abgewinkelten, massiv errichteten Baukörper („ehemaliges Wirtschaftsgebäude“), bestehend aus teilweiser Unterkellerung, Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, mit insgesamt zwölf Wohnungen.
An wesentlichen allgemeinen Bau- und Ausstattungsmerkmalen sind (gemäß Bauakt und Ortsaugenschein) anzuführen:
Außen- und Innenwände aus Ziegeln, Putzfassaden, Massivdecken – Stahlbeton bzw. altbestehende Gewölbedecken, unterschiedliche Stiegenläufe in beiden Stiegenhäusern, Satteldach mit Schopfwalm, mit Tonziegeln doppelt gedeckt, Belichtung über zweiflügelige Holz-Isolierglasfenster mit Fensterläden bzw. Belichtung über Dachflächenfenster, Zentralheizung, raumweise Beheizung über Stahlblechradiatoren.
Wie bereits in Punkt 1.3. angeführt, konnte in der Urkundensammlung unter der TZ 24/1994 zwar das Nutzwertgutachten vom 04.08.1992 samt Wohnungseigentumsvertrag erhoben werden, nicht jedoch Planunterlagen, aus denen die Lage der einzelnen Wohnungen auf der Liegenschaft hervorgeht.
Gemäß dem vom beauftragten Immobilienmakler übermittelten Einreichplan für das gegenständliche Gebäude mit der Adresse Kirchberggasse 12 und Rudolf-Klug-Gasse 3 liegt die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 4 im Obergeschoss geradeaus bzw. rechts vom Stiegenhaus, die Wohnung top Nr. 5 im Dachgeschoss links vom Stiegenaustritt und die Wohnung top Nr. 6 im Dachgeschoss rechts vom Stiegenaustritt, jeweils im Haus Kirchberggasse 12, eine Wohnung top Nr. 7 existiert laut diesem Plan im Hause Rudolf-Klug-Gasse 3 nicht.
Im Haus Kirchberggasse 12 wurde im Gegensatz zum erwähnten Einreichplan bei der Befundaufnahme die Wohnung top Nr. 4 als jene Wohnung gezeigt, die im Obergeschoss links des Stiegenhauses liegt, die Wohnung top Nr. 5 als jene Wohnung, die im Dachgeschoss rechts des Stiegenaustrittes liegt und die Wohnung top Nr. 6 als jene Wohnung, die im Dachgeschoss links vom Stiegenaustritt erreichbar ist.
Es erfolgt eine befundmäßige Beschreibung und Bewertung der Wohnungen auf Grundlage des Nutzwertgutachtens unter Berücksichtigung der tatsächlichen Flächenausmaße bei den beiden Dachgeschosswohnungen und jener Topographie, wie diese dem Sachverständigen bei den Befundaufnahmeterminen bekanntgegeben wurde bzw. diese hinsichtlich der Wohnung top Nr. 7 dem Sachverständigen bekannt ist und welche durch das erhobene Nutzwertgutachten weder bestätigt noch widerlegt wird und dem zur Verfügung gestellten Einreichplan nicht entspricht, sodass für einen Ersteher das Risiko besteht, dass sich allenfalls aufgrund von derzeit nicht zur Verfügung stehenden Unterlagen herausstellen könnte, dass das verbücherte Wohnungseigentum nicht im Einklang mit der bisherigen Nutzung der Wohnungseigentumsobjekte durch die verpflichtete Partei steht!
Anzumerken ist weiters, dass den bewertungsgegenständlichen Wohnungen im Nutzwertgutachten jeweils ein Kellerabteil als Zubehör zugeordnet wurde, die Lage dieser Kellerabteile anlässlich der Befundaufnahmen jedoch nicht identifiziert werden konnte.
Bei den nicht zugeordneten Liegenschaftsflächen handelt es sich um Allgemeinflächen, für die PKW-Abstellplätze besteht eine Hausordnung und wird diesbezüglich auf den beiliegenden Parkplatzplan verwiesen.
Wohnung top Nr. 6
Diese liegt laut Information anlässlich der Befundaufnahme im Dachgeschoss des Hauses Kirchberggasse 12 links vom Stiegenaustritt und besteht in der Natur aus Vorraum, WC, Bad, Wohnküche und Zimmer mit einer Nutzfläche laut Nutzwertgutachten von 54,23 m2, als Zubehör ist ein Kellerabteil angeführt. Laut Einreichplan wäre dies die Wohnung top Nr. 5 mit einer Nutzfläche von 62,55 m2, laut durchgeführtem Aufmaß beträgt die Nutzfläche tatsächlich 50,31 m2.
Die Wohnung ist gegenüber dem Stiegenhaus mit einer Vollbautüre abgeschlossen, wobei der Türstock beschädigt ist, im Inneren bestehen ebenso Vollbautüren, welche an Umfassungszargen angeschlagen sind.
Die Fußböden weisen (Cotto-)Fliesenbeläge und (stärker beanspruchte) Klebeparkettbeläge auf, die Wandoberflächen, Dachschrägen und Deckenuntersichten sind verputzt bzw. gespachtelt und gemalt, wobei die Nutzung der Räume durch die Dachschrägen eingeschränkt ist.
Die Sanitärausstattung umfasst im WC ein Stand-WC, der elektrische Lüfter erscheint nicht mehr funktionsfähig, das Bad ist mit Badewanne, Handwaschbecken und elektrischem Warmwasserboiler ausgestattet.
Die Wohnung weist einen teilweise instandsetzungsbedürftigen Erhaltungszustand auf, am Rahmen der Dachflächenfenster und an den Laibungen sind Kondensatschäden sichtbar, ein Dachflächenfenster lässt sich nicht mehr vollständig schließen, die Glasleistenjalousien sind schadhaft.
Laut Information ist diese Wohnung bestandsfrei.
Zum Bau- und Erhaltungszustand im Inneren der Wohnungen wird auf die obigen Feststellungen verwiesen, die allgemeinen Teile der Liegenschaft vermitteln einen dem Baualter entsprechend instandsetzungsbedürftigen Erhaltungszustand.
An Außenanlagen sind im Wesentlichen befestigte Verkehrsflächen (Zugang, Zufahrt, PKW-Abstellflächen) anzuführen.
Von der seit 01.01.2024 beauftragten Hausverwaltung (Realbüro Knitl GmbH) wurden die dem Gutachten beiliegenden Wohnkostenvorschreibungen sowie eine Mitteilung der Vorverwaltung übermittelt (siehe Beilagen), woraus sich ein Stand der Instandhaltungsrücklage per Dezember 2023 von rund € 15.040,00 ergibt, sowie weiters, dass es eine Eigentümerversammlung gegeben hat (das Protokoll derselben wurde dem Sachverständigen nicht zur Verfügung gestellt) und ein Kostenvoranschlag für eine geplante Sanierung besteht, welcher von der Vorverwaltung an die nunmehrige Verwaltung nicht ausgehändigt wurde. Weiters wurden zwei Energieausweise übermittelt (siehe Beilagen).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 6.160,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
Näheres siehe Langgutachten!
Geringstes Gebot: 30.800,00 EUR
Lage
#BezirkGraz-Umgebung
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